– Achtsam sein – sexualisierte Gewalt verhindern
Institutionelles Schutzkonzept (ISK) für die Pastorale Einheit Oberberg Mitte / Engelskirchen
Im folgenden finden sie eine Kurzfassung. Das Ausführliche Konzept finden sie unter diesem Link.
1 Präambel
Die Pastorale Einheit Oberberg Mitte / Engelskirchen soll für alle Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene Erwachsene ein sicherer Ort für alle Formen der Begegnung sein. Wir achten auf ihre Rechte, schützen sie vor jeglicher Art von Grenzverletzungen und bieten ihnen einen verlässlichen Raum der Entfaltung.
2 Haltung und Leitbild
Das Vorbild und der Auftrag Jesu: „Lasst die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran! Denn Menschen wie ihnen gehört das Reich Gottes. Amen, das sage ich euch: Wer das Reich Gottes nicht so annimmt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen“ (Lk 18,16f) sollen unser Handeln prägen. Die im 1. Brief an die Korinther (13,13) genannte Trias „Glaube, Hoffnung und Liebe“ soll auch der Maßstab für den Umgang untereinander sein, ganz besonders da, wo uns Menschen anvertraut sind, die aufgrund von Alter oder anderen Gründen von anderen abhängig sind.
3 Beratung und Beschwerdewege
Beschwerden und Hinweise von Kindern, Jugendlichen oder schutzbefohlenen Erwachsenen werden grundsätzlich ernst genommen. So soll deutlich werden, dass sie sich auch bei sexualisierter Gewalt etc. hilfesuchend an die Ansprechpartner wenden können. Hinweise über Regelverstöße werden geprüft und gegebenenfalls konsequent sanktioniert.
4 Personalauswahl / Aus- und Fortbildung / Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
In unseren Pfarrgemeinden sind eine Fülle von Menschen haupt- und ehrenamtlich mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen in Kontakt.
In den Einstellungsverfahren neuer Mitarbeiter wird auf die Präventionsarbeit vor Ort hingewiesen, und die persönliche Eignung wird im Hinblick auf die Prävention geprüft. Die ehrenamtlich tätigen Personen werden entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten eingesetzt und ihre Eignung in einem Gespräch eingeschätzt.
Zu Beginn ihrer Tätigkeit werden haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter auf die Präventionsordnung des Erzbistums Köln und dieses Schutzkonzept hingewiesen. Die erforderliche Schulung richtet sich nach Art der Tätigkeit und Intensität des Zusammentreffens mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen und ist in der Präventionsordnung (§ 9) des Erzbistums Köln geregelt. Die Schulung ist verpflichtende Voraussetzung für ein Ehrenamt mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen in unseren Gemeinden.
Die neuen Mitarbeiter besuchen die entsprechende Schulung, legen ihr erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor und unterschreiben die Selbstauskunftserklärung und den Verhaltenskodex. Präventionsschulung und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sind alle fünf Jahre zu erneuern.
5 Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex umfasst thematisch:
- Nähe und Distanz.
- Sprache und Wortwahl.
- Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken.
- Angemessenheit von Körperkontakten.
- Beachtung der Intimsphäre.
- Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen.
- Disziplinierungsmaßnahmen.
- Verhalten auf Freizeiten und Reisen
- Rehabilitation
Und legt Verhaltsmaßstäbe fest, die einen guten Umgang miteinander und ein geschütztes Aufwachsen für Minderjährige und alle ermöglichen sollen.
6 Intervention / Nachhaltige Aufarbeitung
Bei einem begründeten Verdacht auf (sexuelle) Grenzverletzungen / übergriffiges Verhalten oder Missbrauch unterscheiden wir, ob es sich um interne kirchliche Kontexte, um externe Fälle oder um Übergriffe unter Minderjährigen handelt. In allen Fällen sollen Opfer geschützt und Täter an weiteren Übergriffen gehindert werden. Innerkirchliche Übergriffe erfordern aber ein weitergehendes Verfahren.
- Begründeter Verdachtsfall außerhalb kirchlicher
- Nach interner Abschätzung der Gefährdung ist interne und / oder externe fachliche Hilfe Alle Schritte und Gespräche sind zu dokumentieren. In Absprache mit dem genannten Fachpersonal wird gegebenenfalls mit dem Opfer und gegebenenfalls mit dem Täter gesprochen. Bei akuter Gefährdung oder auf Wunsch des Opfers wird Kontakt mit dem Jugendamt oder der Polizei aufgenommen.
- Begründeter Verdachtsfall innerhalb kirchlicher Kontexte durch einen Haupt- oder
- Bei Verdacht auf übergriffiges oder missbräuchliches Verhalten durch einen Haupt- oder Ehrenamtlichen ist nach interner Dokumentation der Fall der Interventionsstelle des Erzbistums Köln zu Die Ansprache des Opfers und des möglichen Täters sowie den Kontakt zur Staatsanwaltschaft stellt diese her.
- Bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen Minderjährigen.
- Ist die Grenzverletzung sofort zu unterbinden und deutlich Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten zu beziehen.
- Mit der Gruppe bzw. den Beteiligten sind Umgangsregeln zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
- Bei erheblichen Grenzverletzungen sind Beratungen mit der Präventionsfachkraft und ggf. Fachberatungsstellen zu führen.
- Die Erziehungsberechtigten sind einzubeziehen.
- können Beratungsangebote vermittelt werden.
Grundsätzlich können der leitende Pfarrer, die Präventionsfachkraft, die Verwaltungsleitung, die Interventionsstelle des Erzbistums Köln, Polizei und Jugendamt Auskunft geben.
7 Präventionsfachkraft / Ansprechpersonen
Zur Präventionsfachkraft in der Pastoralen Einheit ist Herr Pastoralreferent Simon Miebach bestellt. Seine Aufgabe liegt damit vor allem in der Koordinierung und fachlichen Unterstützung der Umsetzung der Schutzmaßnahmen.
In allen Fällen von Vermutung, Verdacht oder Kenntnis eines Vorfalls von (sexualisierter) Gewalt, die von Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen oder Gemeinden ausgeht, stehen verschiedene Ansprechpersonen zur Verfügung.
Ansprechpersonen in den Gemeinden sind derzeit:
- Leitender Pfarrer Christoph Bersch 02261/22197, Bersch@erzbistum-koeln.de
- Präventionsfachkraft Pastoralreferent Simon Miebach 02261/51221, Miebach@erzbistum-koeln.de
- 8a insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) und Präventionsfachkraft Frau Nancy Caputo 0151/50884647, fz.eckenhagen@oberberg-mitte.de in der Kita Unter‘m Regenbogen Eckenhagen
Hilfestellen außerhalb der Pfarrgemeinden:
- Beim Caritasverband Oberberg sind die §8a Insoweit erfahrene Fachkräfte (InsoFa): Frau Birgit Pfisterer 02261/306 123, Herr Ralph Thau 02261/306 141
- Präventionsstelle des Erzbistums Köln 0221/16421500 (Beratung)
- Interventionsstelle des Erzbistums Köln 0221/16421821, https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/ Peter Binot, Tel. 0172/2901534, Kriminalhauptkommissar a.D., Psychologischer Berater, Martin Gawlik, Tel. 0172/2901248, Rechtsanwalt
- Beratungsstelle für Erziehungs- Familien- Ehe und Lebensfragen, Albert-Schweitzer-Weg 1, 51545 Waldbröl, Tel.: 02291/4068 hausfueralle.de
- Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Im Baumhof 5, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/885710 obk.de
- Courage—Beratung bei sexuellem Missbrauch, Herbstmühle 3, 51688 Wipperfürth, Tel.: 02267/3034 beratung-in-wipperfuerth.de
- nina+nico Beratung von Mädchen, Jungen und Frauen e.V., Kölner Str. 316, 51645 Gummersbach Niederseßmar, Tel.: 02261/24792 nina-nico.de
- Jugendamt Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, 02261/871218 Prävention Thomas Schulte 02261/871216 thomas.schulte@gummersbach.de
- Kreisjugendamt, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, 02261/885200
- Ehe– Familien– und Lebensberatung, Hömerichstraße 7, 51643 Gummersbach, 02261/27724
- Februar 2025