Urteil im Missbrauchsprozess gegen einen Priester
Zum Prozess des Priesters B. Ue. hat es nachträglich zu dem bereits veröffentlichten Bericht noch weitere Informationen gegeben. Er wohnte zwar bis 2002 in Gummersbach-Lantenbach, aber auch nach seinem Weggang war er noch bis 2020 als Supervisor beim Ökumenischen Hospizdienst im Oberbergischen tätig.
Zum Abschluss des Strafprozesses vor dem Kölner Landgericht verurteilte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann ihn zu 12 Jahren Haft und 50.000 Euro Schmerzensgeld für drei seiner Opfer. Das Gericht befand ihn in 110 Fällen des Missbrauchs schuldig, begangen an neun minderjährigen Mädchen zwischen 1993 und 2018. Kaufmann nannte B. Ue. in seiner dreistündigen Urteilsbegründung einen „Meister der Manipulation“ und einen „Narzissten mit übersteigertem Selbstbild“. Er sieht in B. Ue. einen Serientäter mit krankhafter pädophiler Veranlagung.
Das Erzbistum Köln begrüßte das Urteil und kündigte einen zügigen Abschluss des laufenden kirchenrechtlichen Verfahrens gegen B. Ue. sowie eine verschärfte Kontrolle von Tätern an. Die Kölner Staatsanwaltschaft prüft – auch nach Abschluss des Verfahrens – weitere Verdachtsfälle gegen B. Ue.
Christel Franke